Jährlich wird in Deutschland bei vielen tausenden Patienten eine operative Verbesserung der Nasenatmung durchgeführt. Diese Operation wird Nasenscheidewandbegradigung, im Fachjargon „Septumplastik“, genannt. Sie kann rein funktionell oder in Kombination mit einer Veränderung der äußeren Nasenform, der so genannten „Septorhinoplastik“, durchgeführt werden.
Die funktionelle Nasenoperation, also die Verbesserung der Nasenatmung, wird in der Regel mit einer Nasenmuschelverkleinerung kombiniert. Dieses chirurgische Vorgehen wird als Konchotomie bezeichnet. In der Regel wird eine chirurgische Intervention dann notwendig, wenn der betroffene über einen längeren Zeitraum über Beschwerden in Form von Nasenatmungsbehinderung, Nasennebenhöhlenbeschwerden, ständig verstopfte Nase, regelmäßige Anwendung von Nasenspray sowie über das Ausbleiben eines Erfolgs unter konservativer Therapie klagt. Bei Allergikern und den meisten Schnarchern (z.T. mit Apnoe) ist eine Septumplastik als adjuvante Therapie nicht selten erforderlich und medizinisch indiziert. Jeder Patient mit bereits diagnostiziertem Schlafapnoe sollte eine Beurteilung der oberen Luftwege aus HNO-ärztlicher Sicht erhalten. Denn bei einer nachfolgenden nasalen CPAP-Therapie ist eine gute Durchgängigkeit der Nase notwendig.  Die zunehmende Nasenatmungsbehinderung ist ein sehr häufiges Phänomen des Alterungsprozesses. Diese Beobachtung kann auf die Schwächung des Nasenknorpels und der Nasenspitzenregion (engl. Tip) zurückgeführt werden. Die Nasenspitze verliert an Stabilität und die Folge ist ein kaum sichtbarer und geringgradiger Kollaps, der zu einer zunehmenden Nasenatmungsbehinderung führt.
Bei jüngeren Patienten ist die schiefe Nasenscheidewand meist in Kombination mit beidseitiger Nasenmuschelvergrößerung die häufigste Ursache der Nasenatmungsbehinderung. Hieraus kann eine ständige Mundatmung und nicht selten eine schnarchende Atmung im Schlaf resultieren.